Fragen und Antworten

Logopädische Therapie ist die Behandlung von Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern oder Erwachsenen.

Dies können Allgemeinärzte, HNO- Ärzte, Phoniater, Neurologen, Kinderärzte und Kieferorthopäden sein. Die Verordnung erfolgt in Form eines Rezeptes (Muster 14 , für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie). Es können auch Privatrezepte ausgestellt werden.

Sollte eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung vorliegen, oder es sich um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren handeln, wird der gesamte Betrag durch die Krankenkasse übernommen.
Bei erwachsenen Patienten ohne eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung muss ein Eigenanteil von 10%, sowie die Rezeptgebühr entrichtet werden.

Ja. Sollte die Mobilität eines Patienten eingeschränkt sein, so sind Hausbesuche jederzeit nach Vereinbarung möglich. Dies erfordert jedoch die Verordnung durch den behandelnden Arzt.